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2006 wurde in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft gesetzt, um Diskriminierungen zu erschweren bzw. zu verhindern (Abkürzung: AGG). Gemeint sind Diskriminierungen, Benachteiligungen wegen Herkunft, Alter, einer Behinderung oder religiöser Zugehörigkeit. Sie sind für viele noch an der Tagesordnung. Jeder dritte Bundesbürger wurde in den vergangenen zwei Jahren diskriminiert, so das Ergebnis einer jetzt veröffentlichten Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2016). Über 15 000 Menschen hätten sich seit 2006 um Rat an die Antidiskriminierungsstelle gewandt.

Die Opfer von Diskriminierung nutzen im Arbeitsleben ihre Rechte oft nicht, denn die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes ist groß. Die wenigsten klagen deshalb gegen ihren Arbeitgeber. Zudem wissen viele schlichtweg überhaupt nicht, dass es existiert. Hier gibt es ein Informationsdefizit.


Welche Rechte habe ich? Das Gesetz müsste deutlich klarstellen, welche Pflichten Arbeitgeber haben, wie ein barrierefreier Arbeitsplatz in der Praxis aussehen muss. Das sind oft einfache Maßnahmen, damit der Arbeitsplatz auch per Rollstuhl gut zugänglich ist. Weil genaue Vorgaben fehlen, sind viele mit der Situation überfordert.


Außerdem sind die Fristen zur Geltendmachung einer Diskriminierung am Arbeitsplatz zu kurz. Eine Verlängerung von derzeit zwei Monaten auf sechs wäre sinnvoll. 

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