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Gewalt in der Pflege. In der Hauptsache geht es dabei um verschiedene Formen der Gewaltausübung einzelner Pflegekräfte gegenüber PatientInnen.


Die von PatientInnen gegenüber Pflegekräften gelegentlich vorgenommenen gewalttätigen Handlungen fallen nicht unter diesen Begriff.

Ebenfalls nicht Beleidigungen oder andere psychische Formen der Mißachtung; nicht die Vernachlässigung oder unterlassenen Pflegehandlungen, da es juristisch dafür spezielle Ausdrücke gibt. Die Vermengung unterschiedlicher Verhaltensweisen in einem Ausdruck dient eher der Sensationsmache als der Aufklärung über und Vorbeugung gegen solche Taten.

Jede, -er hat interessanterweise eine andere Vorstellung von Gewalt. Die meisten Menschen denken bei Gewalt immer an Schubsen, Kneifen, Schlagen, mehr so die körperliche Seite. Und die seelische Gewalt oder der psychische Druck wird völlig unterschätzt und gar nicht gesehen.


Bei der Diskussion ist es nach wie vor unklar, ob und warum psychische Aspekte nicht regelmäßig unter den Namen aufgeführt werden, die sich eindeutig nur darauf beziehen: Drohungen, Erpressungen, Beleidigungen, so genannter oder angedrohter "Liebesentzug", Unterschlagung von Geldern/Diebstähle, Unterlassene Hilfeleistungen …… Es könnte eine Form von unbewusster und auch ungewollter Verschleierung des Ausmaßes der Taten sein. Doch auch das ist ungeklärt.



( Hinweis: im Artikel stehen einige Wiederholungen, die durch Copy und Paste eigener Beiträge entstanden sind. Der Artikel müsste mal wieder gründlich überarbeitet werden. )


Urteil, aktuell Dez. 2021, Potsdam[]

Das Landgericht Potsdam sprach Ines Andrea R. im Dezember 2021 des vierfachen Mordes sowie mehrfachen Mordversuchs schuldig. Die Verurteilung erfolgte auch für die in Tateinheit begangene gefährliche Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Die Richter legten zudem die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik fest. Die 1. Große Strafkammer ging einem psychiatrischen Gutachten folgend von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit der Angeklagten aus, was statt einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu einer Höchststrafe von 15 Jahren führte.

Nov 2020, München[]

  • 3-facher Mordversuch durch 24jährigen AP
  • Im Klinikum Rechts-der-isar: Ein Pfleger soll mehrfach versucht haben Patienten umzubringen. In ihrem Blut fanden sich Reste von Medikamenten, die ihnen nicht verschrieben worden waren. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den verhafteten 24 Jahre alten Mann wegen versuchten Mordes. SZ vom 11. November 20.

Apr. 2019[]

Bayern: Ein fremder Pfleger in deinem Haus. TOD DURCH INSULINSPRITZEN? VON KARIN TRUSCHEIT -faz AKTUALISIERT AM 17.03.2019 - … mehr siehe unter Morde des Grzegorz W., s. u.


nicht pflege: prozess-gegen-heilpraktiker in Krefeld, 29.03.19 ak unklares

Nov. 2018[]

Die Mordserie des ehemaligen Krankenpflegers Niels Högel wirft Fragen auf: Warum werden Helfer zu Mördern? Und wieso bleiben die Taten teils Jahre unentdeckt? Ein Psychiater gibt Antworten. © SPIEGEL Ein Interview mit K. H. Beine von Birte Bredow

seit 2008 in der Presse[]

das schafft es dagegen kaum in die Presse:

____


Wenn Pflegende (egal ob pflegende Angehörige privat oder professionell Pflegende) mit körperlicher Gewaltanwendung oder massivem Zwang in einer Pflegesituation etwas gegen den Willen der betroffenen Person durchsetzen (wollen) sind dies kriminelle Handlungen.

Die Verteidigung gegen Übergriffe der gepflegten Person kann in aller Regel von professionell Pflegenden nicht als Entschuldigung vorgebracht werden.

Gewalt in Pflegebeziehungen wird etwa seit 1995 als ein Ausbildungsthema in der Pflege und ihren Lehrbüchern angesprochen. Davor wurde Gewaltausübung durch professionell Pflegende eher als ein Tabuthema in Ausbildung und Fachöffentlichkeit umgangen.

Es ist durchaus möglich, mit einer Sensibilisierung Pflegender bereit auf erste Anzeichen von gewalttätigem Fehlverhalten für die Zukunft präventiv zu wirken. Es muss nicht erst am Ende zu einer Kette von Tötungsdelikten durch eine Einzelne (m/w) kommen, bis Kolleg(inn)en und Vorgesetzte aufmerksam werden.

aktuelle Weblinks zum Thema[]

  • Frank Drieschner: Wen jucken schon Geschwüre ? Ein ehrlicher, ein ärgerlicher Kommentar: Der Sozialverband will eine bessere Pflege herbeiklagen. Ein falscher Weg, denn die Bürger wollen von der Vernachlässigung in den Heimen nichts wissen. In: Die Zeit, 19/2014
  • hsm - "Handeln statt Misshandeln" e. V., Bonn
  • Kuratorium Deutsche Altershilfe in Köln - Memorandum dazu
  • Pflegeskandale (Artikel bei Wikipedia )


Theorien der Sozialwissenschaften[]

Für das Verständnis, wie es zu den grässlichen Handlungen kommen konnte, sind die Fragen nach der Motivation, den Motiven der TäterInnen hilfreich. Dazu tragen die verschiedenen Theorien der Sozialwissenschaften über die Entstehung der Aggression und der Gewalt bei, die hier knapp dargestellt werden.

Überlastungsmodell[]

Das Überlastungsmodell interpretiert das Fehlverhalten als Reaktion einzelner Personen auf die Pflegesituation insgesamt. Dabei treffen eigene Belastungsgrenzen psychischer oder körperlicher Art mit der Anforderung des Heims zusammen, abhängige Personen individuell mit professionellem Wissen und freundlich zu versorgen. Das soll unabhängig von der Vielzahl zu versorgender Personen geschehen.

  • Belastungsgrenzen körperlicher Art könnten z. B. Schlafentzug, körperliche Erschöpfung aufgrund lang anhaltender Überanstrengung (Stress) sein
  • Von Belastungsgrenzen psychischer Art wird gesprochen bei der Leidensfähigkeit im ständigen Umgang mit selbst unter schwersten Krankheitszuständen leidenden Personen – Empathie, Mitgefühl oder Mitleid. Die Distanzierung wird auch als Reaktion auf den Verlust von Berufsidealen/Desillusionierung, Erregbarkeit/Ärger und Gereiztheit beschrieben.

Die gepflegte Person wird von der Pflegeperson quasi als Ursache dieser Symptome betrachtet und im äußersten Fall Opfer von Aggressionen.

Sucht[]

Misshandlungen als eine direkte Folge oder als Abreaktion von Überlastung wie auch psychosomatische Erkrankungen oder Alkohol- und Medikamentenmissbrauch. Dabei ist auch zu bedenken, dass durch die weit verbreitete kleinen Betriebsgrössen in der Altenhilfe die Verbreitung gesundheitlicher Vorsorge-programme geringer ist als in großen Institutionen, in denen sich der Einsatz von Betriebsarzt oder Sozialarbeiterin mit dem Schwerpunkt Suchtprophylaxe für das Unternehmen in geringeren Personalausfallzeiten direkt lohnt. Dies gilt, obwohl z.B. die erhöhte Suchtgefährdung in den Gesundheitsberufen allgemein unbestritten ist.

Lebensgeschichte des Täters[]

Entstehung von Aggressivität oder Gewalthandlungen kann als Folge aus der Lebensgeschichte einzelner Täter(innen) verstanden werden. Eigenes Erleiden von Beschimpfung oder körperlicher Misshandlung kann zur Nachahmung eines solchen Dominanzverhalten führen. Vor dem Hintergrund früherer Autoritätskonflikten kann das durchaus plausibel sein.

Falsches berufliches Rollenverständnis[]

Falsches berufliches Rollenverständnis kann auch als Auslöser gelten, wenn die Einstellungen zum Pflegeberuf oder gegenüber der pflegebedürftigen Person von einem falschen Mutter-Kind-Verhältnis geprägt wurde. Auch ein Verständnis der Krankheit als "Folge individueller Schuld" kann psychologisch verheerende Auswirkungen hervorrufen. Das Opfer trägt in dieser Vorstellung dann Schuld an seiner Bestrafung durch die Pflegenden.

Wenn diese Haltung von mehreren Beschäftigten oder Vorgesetzten eingenommen wird, spricht Görgen gar von einer Art krimineller Subkultur in einer Institution (Subkultur-These). Dort existiere ein stillschweigendes Übereinkommen, dass die Gewaltanwendung manchmal unumgänglich ist, und die Überzeugung, dass die Bewohner kontrolliert und wieder erzogen werden müssen. Hinweise auf Misshandlungen werden von dieser Gruppe geleugnet oder umgedeutet.

Kontroll-Modell[]

Ein mehr institutionell geprägter Erklärungsansatz ist die Frage nach Aufsicht innerhalb einer Hierarchie. Fehlt über lange Phasen eine Überwachung durch Vorgesetzte lässt sich im Kontroll-Modell davon sprechen, dass die Misshandlung alter Menschen auf mangelnde formelle und informelle Kontrolle des Lebens und Arbeitens innerhalb des Heim oder auf Defizite der behördlichen Heimaufsicht (zu geringe Kontrolldichte, Vorankündigung der Heimnachschauen) zurückgeführt werden. Dies setzt allerdings ein Menschenbild voraus, das dem einzelnen Mitarbeiter kaum Handlungsverantwortung zuordnet.


Macht-Modell[]

Als Macht-Modell wird eine Misshandlung alter Menschen verstanden, bei der Machtausübung oder Machtmissbrauch in einer Pflegebeziehung im Vordergrund stehen. Sadismus wird dabei als ein Gefühl erklärt, das nicht plötzlich auftaucht, sondern langsam in einem Lebenslauf entsteht. Dies kann gerade aus einer lebenslangen Beziehungsdynamik zwischen Eltern und Kind erwachsen sein und im extremen Fall einer Rollen vom Opfer sogar stillschweigend ertragen werden, da nun quasi die gleiche Wertvorstellung auf einen selbst zutrifft. War manh früher unumschränkter Herr im Haus, kann man jetzt mit dem Verlust eigener Fähigkeiten auch den Verlust über den eigenen Tagesablauf als zwangsläufig nachvollziehen.

Grundgedanke des Strafrechts[]

Auch der Grundgedanke des Strafrechts kann zutreffen: Ein Täter entschließt sich aus klarem Motiv zu einer Handlung, die für ihn einen direkten Nutzen hat, auch wenn dies dem geltenden Recht widerspricht. Eigentumsdelikte können so erklärt und verstanden werden. Aber wie sieht es in einer Tochter-Mutter-Beziehung mit all ihren Facetten aus? Der Nutzen liegt dann möglicherweise tief verborgen in einem oder mehreren Motiven, z.B. Rache für Demütigung oder Machtdemonstration. Juristisch ist das vielleicht als niederer Beweggrund einzuordnen und nicht zu entschuldigen, aber für das Verständnis, wie es dazu kam, hilfreich.

Vermuteter Auftrag[]

Beine weist darauf hin, dass Täter zum Teil ausführen, was in ihrer Umgebung gedacht wird. Sie handeln also quasi im stillschweigenden Auftrag einer Gesellschaft. Vielleicht auch nur im vermuteten Auftrag. In der Pflege ist es wichtig, solche Gedankengänge möglichst frühzeitig zu erkennen und daraus abgeleiteten Handlungen vorzubeugen, um damit den Bewohner besser zu schützen.

Zusammenfassung[]

Im Einzelfall werden vermutlich mehrere dieser Ansätze gleichzeitig als Erklärung der Motivation eine Rolle spielen. Vom Ergebnis her kommt es auch nicht auf eine exakte Zuordnung zu den einzelnen Theorieaspekten an. Dagegen kann die Überprüfung dieser Erklärungsmodelle bei der Vorsorge gegen Fehlverhalten einzelner oder von Mitarbeiter-Gruppen auf bisherige Lücken oder Fehler bei der Führung der Mitarbeiter(innen) hinweisen.

Bei den Pflegekräften macht es einen Unterschied, ob sie in einer zufriedenstellenden Familiensituation leben oder nicht. Zugleich wird die Familie durch den Beruf ständig belastet. Es ist wichtig, dass man als Pflegekraft von der Heimleitung Anerkennung erfährt. Wer sich nur als lästige Hilfskraft erfahren kann, für die viel zu viel Geld ausgegeben werden muss, kann keine menschlichen Werte schöpfen.

Weiteres[]

Juni 2018

Mordprozess gegen Krankenpfleger: "Nur wenn sie im Koma lagen"  Spiegel vom Julia Jüttner


Begriffsdefinitionen[]

Der Begriff Gewalt in der Pflege oder Gewalt in Pflegebeziehungen wird überwiegend benutzt, wenn Pflegende (egal ob pflegende Angehörige oder professionell Pflegende) mit körperlicher Gewaltanwendung oder massivem Zwang in einer Pflegesituation etwas gegen den Willen der betroffenen Person durchsetzen (wollen). Dies sind immer kriminelle Handlungen. Gewalt in Pflegebeziehungen wird seit einigen Jahren als ein Ausbildungsthema in der Pflege angesprochen. Bis 1995 wurde Gewaltausübung durch professionell Pflegende eher als ein Tabuthema in >Ausbildung und Fachöffentlichkeit umgangen.

Dabei ist es durchaus möglich, mit einer Sensibilisierung Pflegender bereit auf erste Anzeichen von gewalttätigem Fehlverhalten für die Zukunft präventiv zu wirken. Es muss nicht erst zu einer Kette von Tötungsdelikten durch eine Einzelne (m/w) kommen, bis Kolleg(inn)en und Vorgesetzte aufmerksam werden. Seit 1995 haben mehrere Lehrbücher das Thema aufgegriffen. Es ist sinnvoll deutlich zwischen Aggressivität und Gewaltausübung zu unterscheiden. Ebenso werden in der Pflege in bestimmten Situationen legal [[ Freiheitseinschränkende Maßnahme|Zwangsmaßnahmen (Freiheitseinschränkende M.)]] durchgeführt, die hier ebenfalls nicht Gegenstand des Artikels sind.

Auch Pflegende werden Opfer von gewalttätigen Patienten/Klienten. Auch dagegen sind präventive Schritte sinnvoll und möglich.

Gesetze[]

Das Grundgesetz sagt in Artikel 1

Die Würde des Menschen ist unantastbar

und in Art. 2

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

Im Strafgesetzbuch der BRD (StGB) findet man Näheres zu folgenden Paragraphen, die sich mit unterschiedlichen Formen der Misshandlung und Gewaltausübung befassen:

  • § 185 Beleidigung, tätliche Beleidigung
  • § 174a Sexueller Missbrauch von Insassen einer Anstalt für Hilfsbedürftige
  • § 179 Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger
  • § 211 Mord
  • § 212 Totschlag
  • § 216 Tötung auf Verlangen (Besonderheit)
  • § 221 Aussetzung einer hilflosen Person
  • § 222 Fahrlässige Tötung
  • § 223 Körperverletzung
  • § 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • § 226 Körperverletzung mit Todesfolge
  • § 229 Vergiftung
  • § 230 fahrlässige Körperverletzung
  • § 239 Freiheitsberaubung
  • § 240 Nötigung
  • § 242 Diebstahl
  • § 246 Unterschlagung
  • § 253 Erpressung
  • § 263 Betrug
  • § 266 Untreue eines gesetzlichen Pflegers
  • § 303 Sachbeschädigung
  • § 323c Unterlassene Hilfeleistung


Die Gewalt kann aktiv handelnd oder in der Pflege auch durch Vernachlässigung erfolgen. Beides hat körperliche Folgen für die gepflegte Person. Es geht bei dem Begriff also vom Schlagen bis zum Mord.

In der Alltagssprache bezeichnen die Begriffe "Aggression" und "Gewalt" verschiedene Sachverhalte, u.a. versteckte Gewaltformen wie Vergiftungen, Pflegeschäden, der unnatürliche Todesfall im Alter, alte Menschen als Opfer von Verbrechen, aber auch (keine Gewalt:) Vernachlässigung, psychischer Druck sowie finanzielle Ausbeutung. Aggression kann sich auch in vielen Verhaltensformen ausdrücken, die nicht gewalttätig sind. All das sind Phänomene, die in der Pflegebeziehung auftreten können, deren Häufigkeit und Verhütung aber wissenschaftlich bisher recht selten untersucht wurden.

In USA gibt es bereits gesetzliche Regelungen. Dies wirken im Sinne unserer Sozialarbeit vor allem unter der Zielsetzung, dem Opfer künftig Sicherheit zu vermitteln. Der Strafgedanke steht dort nur nachrangig.

Gewaltakte von Pflegepersonen[]

Wenige Gerichtsverfahren sind im deutschen Sprachraum bekannt[]

  • Die Verurteilung der Krankenschwester M. R. zu elf Jahren Freiheitsstrafe wegen wegen Totschlags in fünf Fällen, fahrlässiger Tötung und Tötung auf Verlangen in je einem Fall 1989 durch das Landgericht Wuppertal. Als ihr Prozess begann, ging die Anklage davon aus, dass die Frau, die seit Oktober 1978 Krankenschwester und später Vertreterin des Oberpflegers auf der chirurgischen Intensivstation der St.-A.-Kliniken in Wuppertal gewesen war, in zwei Jahren 17 Patienten jeweils kurz nach ihrer Verlegung auf die Intensivstation getötet habe. Das Gericht hat sich mit der persönlichen Schuld der Angeklagten befasst. Es hat sich nicht an der Beantwortung der Frage versucht, ob nicht die Gesellschaft den Tod verdrängt, ob sie nicht Leiden und Sterben auf die Ärzte und das Pflegepersonal der Kliniken abwälzt.
  • In Wien ist 1991 ein Prozess gegen vier Hilfsschwestern (Lainz) mit harten Urteilen wegen Mordes beendet worden.
  • 1992 wird in Mosbach (Baden-Württemberg) ein Altenpfleger (Heimleiter) wegen körperlicher Misshandlung als vorsätzliche Körperverletzung in 15 Fällen und einer fahrlässigen Tötung mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Zur Anzeige kam es nicht durch Personal oder Ärzte, obwohl darunter Zeugen der Taten waren.
  • Im Juli 1993 ist der Krankenpfleger W. L., der im Jahr 1990 in Gütersloh zehn alte, schwerkranke Patienten durch Luftinjektionen getötet hat, vom Landgericht Bielefeld wegen Totschlags zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
  • 1994 legte sich in Kempten ein Gericht eindeutig fest: Frau E. S., auf 40 Kilo abgemagert, war keine Sterbende. Das Verlangen von des Sohnes K. S. und des Hausarztes J. T., die künstliche Ernährung nach über zweijähriger Leidenszeit zu beenden, war versuchter Totschlag. Der Heimleiter informierte das Vormundschaftsgericht, und die Amtsärztin C. Z. verfügte die Fortsetzung der Sondenernährung aus ethischen Gründen. Der Sohn und der Arzt wurden zu Geldstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Fälle zulässiger passiver Sterbehilfe für todkranke Patienten vorsichtig erweitert. Ein Behandlungsabbruch könne bei im Koma liegenden, irreversibel hirngeschädigten Patienten zulässig sein, sofern deren mutmaßliche oder tatsächliche Einwilligung vorliege. Bisher war das Recht des Arztes zum Behandlungsabbruch im wesentlichen auf die Fälle beschränkt, in denen ein Sterbender nach Erlösung verlangte.
    • Mit seiner Entscheidung hob der BGH ein anders lautendes Urteil des Landgerichts Kempten auf, das nach dem oben genannten geplanten Behandlungsabbruch einen Arzt und den Sohn einer 72jährigen todkranken Frau wegen versuchten Totschlags verurteilt hatte. Fälschlich sei es davon ausgegangen, dass die Einwilligung der Patientin in jedem Fall unbeachtlich gewesen wäre. Deshalb muss das Landgericht erneut prüfen, ob die Angeklagten ihren Irrtum hätten vermeiden können.
  • 1994 Eine Krankenschwester hatte in einer Klinik im mittelfränkischen Treuchtlingen einer todkranken Frau ein Beruhigungsmittel gespritzt. Kurz nach der Injektion war die 85-Jährige gestorben. „Das Gericht hat keine Zweifel, dass die Angeklagte eine ähnliche Tat nicht mehr begehen wird“. Urteil wegen mit Bewährungszeit drei Jahre. Durch die Presse auch als Ansbacher „Todesspritzenprozess“ bezeichnet. Die Angeklagte war bereits im Mai 1997 wegen versuchten Mordes vom Landgericht Ansbach zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte die Entscheidung wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben.
  • 2001: Der Altenpfleger O. D. tötet innerhalb von zehn Tagen fünf von ihm zuvor gepflegte Rentnerinnen, um ihnen Geld zu rauben. Was sie nicht wussten: der so hilfsbereit wirkende Pfleger war bereits vor längerem fristlos entlassen worden, weil er Geld unterschlagen hatte. Am 5. Juni 2001 ermordete er die 87-jährige Lisbeth N., eine verwitwete Bankangestellte; zwei Tage später Margarethe M., 85, die ihm um ihr Leben fürchtend freiwillig 850 Mark aushändigte; am 10. Juni überwältigte er die 1,51 Meter kleine und nur 45 Kilogramm schwere Helene K., 83; zwei Tage darauf tötete er Lieselotte S., der er die Wirbelsäule mehrfach brach. Am 14. Juni schließlich erstickte er Anneliese K., 89, und fuhr von dort direkt zu Martha N. Sie verliert während des Überfalls das Bewusstsein. Er raubt ihr 3.700 Mark und flieht. Martha N. wird kurz darauf von ihrem Sohn gefunden. Sie erlitt drei Rippenbrüche, eine Schädelprellung, Platzwunden und massive Hämatome, aber kann der Polizei erklären, wer sie beraubt hat. Der Täter wird kurz darauf festgenommen. Das Landgericht Bremen verurteilte ihn zu einer lebenslangen Haft unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Gutachterin sieht als Hauptgrund: "Er hat die Tötung der alten Frauen als neue Erwerbsquelle für sich erkannt." Denn er hatte in einer Prostituierten für sich eine Bezugsperson gefunden, die er mit immer mehr Geld beeindrucken wollte.[1]
  • 2005: Unter dem Verdacht, sechs Patienten getötet zu haben, ist in Bonn eine Pflegeassistentin verhaftet worden. Die Frau war aufgefallen, weil sie in den vergangenen Monaten während ihrer Dienstzeit in einem Pflegeheim bei Bonn in vier Fällen gemeldet hatte, die Patientin sei in ihrem Beisein eines natürlichen ToGdes gestorben. Das teilte die Bonner Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Ermittlungen ergaben den dringenden Verdacht, dass sie zwischen Ende 2003 und April 2005 sechs Pflegebedürftige getötet haben soll. Die Leichen seien exhumiert worden und würden noch obduziert. Ermittelt werde noch, wie es zu den ärztlichen Bescheinigungen eines natürlichen Todes gekommen sei. Nach eigenen Angaben habe sie seit 1999 drei weitere Menschen getöttet. Nun werden 300 Todesfälle im Heim während ihrer Beschäftigung überprüft. Psychiatrische Gutachten der Verhafteten seien beantragt. Zum Verfahren siehe unten!
  • 2005: Sonthofen - siehe unten!

2003: Tötungen in Sonthofen - Das Verfahren im Jahr 2006[]

Das Verfahren gegen den „Krankenpfleger von Sonthofen“, Namenskürzel S. L. – 27 Jahre, beginnt am 6. Februar und soll bis 23. Mai 2006 vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Kempten laufen. Es geht darin um die größte bekannt gewordene Serientötung der BRD. 22 Verhandlungstage sind geplant, etwa hundert Zeugen und Sachverständige wurden vorgeladen. Aufgrund ihrer Ermittlungen wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, zwischen dem 2. Februar 2003 und dem 10.Juli 2004 insgesamt 29 Patienten - zwölf Männer und 17 Frauen im Alter zwischen 40 und 94 Jahren – getötet zu haben. Die ehemaligen KollegInnen in der Klinik fragen sich: Warum hat das keiner früher gemerkt? Die Motive sind noch zu klären. Nur für einen Teil der Tötungen liegt ein Geständnis vor.

Bonn 2006: Mord oder Lüge ?[]

Im Verfahren vor dem Landgericht Bonn gegen die 27jährige M. G. wurde am 22. 2. 06 das Urteil verkündet. Das noch nicht rechtskräftige Urteil wegen vierfachen Mordes, vierfachen Totschlags und einer Tötung auf Verlangen verhängt als Strafen lebenslängliche Haft, die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt und Berufsverbot auf Lebenszeit. Revision wurde von der Verteidigung angekündigt. Nach Überzeugung des Gerichts hat sie zwischen November 2003 und April 2005 neun schwerkranke Patientinnen im Alter zwischen 79 und 93 Jahren im Limbachstift in Wachtberg-Berkum getötet.

Die Besonderheit dieses Verfahrens ist die schwierige Beweisführung. In keinem Fall konnten nach der Bestattung mehr gerichtsmedizinisch eindeutige Beweise für oder gegen die Taten erbracht werden. Die Geständnisse der Frau wurden zum Teil widerrufen und sind umstritten, weil sie früher verschiedene falsche Selbstbezichtigungen ausgesprochen hat, um Aufmerksamkeit und Zuwendung zu erhalten.

Bremen, 2013[]

Misshandlungen im Pflegeheim, Verfahren vor dem Amtsgericht Bremen.

Der Richter verurteilte die Pflegerin zu 2080 Euro Geldstrafe wegen Körperverletzung (wieviele Tagessätze?). Schwerwiegend sei die Tat nicht wegen des Haareziehens und des Schubsens an sich, sondern weil die Bewohnerin so wehrlos gewesen sei.

Zum zusätzlichen Videobeweis sagte die Verteidigerin: Sie hielt die Aufnahmen für illegal und nicht verwertbar. Nur als letztes Mittel könnten heimliche Aufzeichnungen erlaubt sein; zunächst hätten die Söhne die Heimleitung einschalten müssen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft widersprach: „Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Würde des Menschen wiegen allemal schwerer als das Recht am eigenen Bild.“ Und dann sei da auch noch das „Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit“.

Morde des Grzegorz W[]

Einem geständigen ausländischen Pflege- bzw. Haushaltshelfer werden 6 Morde und einige weitere Taten in 2017/18 vorgeworfen. Das Verfahren läuft noch. Er ist in Haft.

Gewaltakte von ÄrztInnen[]

Bei von ÄrztInnen vollzogenen Gewaltakten ist im Rahmen eines PflegeWikis zu fragen, ob diese Taten für Pflegende zu erkennen gewesen wären und ob danach von dem Pflegpersonel etwas dagegen unternommen wurde.

Theorien der Sozialwissenschaften[]

Für das Verständnis, wie es zu den grässlichen Handlungen kommen konnte, sind die Fragen nach der Motivation, den Motiven der TäterInnen hilfreich. Dazu tragen die verschiedenen Theorien der Sozialwissenschaften über die Entstehung der Aggression und der Gewalt bei, die hier knapp dargestellt werden.

Überlastungsmodell[]

Das Überlastungsmodell interpretiert das Fehlverhalten als Reaktion einzelner Personen auf die Pflegesituation insgesamt. Dabei treffen eigene Belastungsgrenzen psychischer oder körperlicher Art mit der Anforderung des Heims zusammen, abhängige Personen individuell mit professionellem Wissen und freundlich zu versorgen. Das soll unabhängig von der Vielzahl zu versorgender Personen geschehen.

  • Belastungsgrenzen körperlicher Art könnten z. B. Schlafentzug, körperliche Erschöpfung aufgrund lang anhaltender Überanstrengung (Stress) sein
  • Von Belastungsgrenzen psychischer Art wird gesprochen bei der Leidensfähigkeit im ständigen Umgang mit selbst unter schwersten Krankheitszuständen leidenden Personen – Empathie, Mitgefühl oder Mitleid. Die Distanzierung wird auch als Reaktion auf den Verlust von Berufsidealen/Desillusionierung, Erregbarkeit/Ärger und Gereiztheit beschrieben.

Die gepflegte Person wird von der Pflegeperson quasi als Ursache dieser Symptome betrachtet und im äußersten Fall Opfer von Aggressionen.

Sucht[]

Misshandlungen als eine direkte Folge oder als Abreaktion von Überlastung wie auch psychosomatische Erkrankungen oder Alkohol- und Medikamentenmissbrauch. Dabei ist auch zu bedenken, dass durch die weit verbreitete kleinen Betriebsgrössen in der Altenhilfe die Verbreitung gesundheitlicher Vorsorge-programme geringer ist als in großen Institutionen, in denen sich der Einsatz von Betriebsarzt oder Sozialarbeiterin mit dem Schwerpunkt Suchtprophylaxe für das Unternehmen in geringeren Personalausfallzeiten direkt lohnt. Dies gilt, obwohl z.B. die erhöhte Suchtgefährdung in den Gesundheitsberufen allgemein unbestritten ist.

Lebensgeschichte des Täters[]

Entstehung von Aggressivität oder Gewalthandlungen kann als Folge aus der Lebensgeschichte einzelner Täter(innen) verstanden werden. Eigenes Erleiden von Beschimpfung oder körperlicher Misshandlung kann zur Nachahmung eines solchen Dominanzverhalten führen. Vor dem Hintergrund früherer Autoritätskonflikten kann das durchaus plausibel sein.

Falsches berufliches Rollenverständnis[]

Falsches berufliches Rollenverständnis kann auch als Auslöser gelten, wenn die Einstellungen zum Pflegeberuf oder gegenüber der pflegebedürftigen Person von einem falschen Mutter-Kind-Verhältnis geprägt wurde. Auch ein Verständnis der Krankheit als "Folge individueller Schuld" kann psychologisch verheerende Auswirkungen hervorrufen. Das Opfer trägt in dieser Vorstellung dann Schuld an seiner Bestrafung durch die Pflegenden.

Wenn diese Haltung von mehreren Beschäftigten oder Vorgesetzten eingenommen wird, spricht Görgen gar von einer Art krimineller Subkultur in einer Institution (Subkultur-These). Dort existiere ein stillschweigendes Übereinkommen, dass die Gewaltanwendung manchmal unumgänglich ist, und die Überzeugung, dass die Bewohner kontrolliert und wieder erzogen werden müssen. Hinweise auf Misshandlungen werden von dieser Gruppe geleugnet oder umgedeutet.

Kontroll-Modell[]

Ein mehr institutionell geprägter Erklärungsansatz ist die Frage nach Aufsicht innerhalb einer Hierarchie. Fehlt über lange Phasen eine Überwachung durch Vorgesetzte lässt sich im Kontroll-Modell davon sprechen, dass die Misshandlung alter Menschen auf mangelnde formelle und informelle Kontrolle des Lebens und Arbeitens innerhalb des Heim oder auf Defizite der behördlichen Heimaufsicht (zu geringe Kontrolldichte, Vorankündigung der Heimnachschauen) zurückgeführt werden. Dies setzt allerdings ein Menschenbild voraus, das dem einzelnen Mitarbeiter kaum Handlungsverantwortung zuordnet.


Macht-Modell[]

Als Macht-Modell wird eine Misshandlung alter Menschen verstanden, bei der Machtausübung oder Machtmissbrauch in einer Pflegebeziehung im Vordergrund stehen. Sadismus wird dabei als ein Gefühl erklärt, das nicht plötzlich auftaucht, sondern langsam in einem Lebenslauf entsteht. Dies kann gerade aus einer lebenslangen Beziehungsdynamik zwischen Eltern und Kind erwachsen sein und im extremen Fall einer Rollen vom Opfer sogar stillschweigend ertragen werden, da nun quasi die gleiche Wertvorstellung auf einen selbst zutrifft. War manh früher unumschränkter Herr im Haus, kann man jetzt mit dem Verlust eigener Fähigkeiten auch den Verlust über den eigenen Tagesablauf als zwangsläufig nachvollziehen.

Grundgedanke des Strafrechts[]

Auch der Grundgedanke des Strafrechts kann zutreffen: Ein Täter entschließt sich aus klarem Motiv zu einer Handlung, die für ihn einen direkten Nutzen hat, auch wenn dies dem geltenden Recht widerspricht. Eigentumsdelikte können so erklärt und verstanden werden. Aber wie sieht es in einer Tochter-Mutter-Beziehung mit all ihren Facetten aus? Der Nutzen liegt dann möglicherweise tief verborgen in einem oder mehreren Motiven, z.B. Rache für Demütigung oder Machtdemonstration. Juristisch ist das vielleicht als niederer Beweggrund einzuordnen und nicht zu entschuldigen, aber für das Verständnis, wie es dazu kam, hilfreich.

Vermuteter Auftrag[]

Beine weist darauf hin, dass Täter zum Teil ausführen, was in ihrer Umgebung gedacht wird. Sie handeln also quasi im stillschweigenden Auftrag einer Gesellschaft. Vielleicht auch nur im vermuteten Auftrag. In der Pflege ist es wichtig, solche Gedankengänge möglichst frühzeitig zu erkennen und daraus abgeleiteten Handlungen vorzubeugen, um damit den Bewohner besser zu schützen.

Zusammenfassung[]

Im Einzelfall werden vermutlich mehrere dieser Ansätze gleichzeitig als Erklärung der Motivation eine Rolle spielen. Vom Ergebnis her kommt es auch nicht auf eine exakte Zuordnung zu den einzelnen Theorieaspekten an. Dagegen kann die Überprüfung dieser Erklärungsmodelle bei der Vorsorge gegen Fehlverhalten einzelner oder von Mitarbeiter-Gruppen auf bisherige Lücken oder Fehler bei der Führung der Mitarbeiter(innen) hinweisen.

Bei den Pflegekräften macht es einen Unterschied, ob sie in einer zufriedenstellenden Familiensituation leben oder nicht. Zugleich wird die Familie durch den Beruf ständig belastet. Es ist wichtig, dass man als Pflegekraft von der Heimleitung Anerkennung erfährt. Wer sich nur als lästige Hilfskraft erfahren kann, für die viel zu viel Geld ausgegeben werden muss, kann keine menschlichen Werte schöpfen.

Aktionen[]

Gesellschaftlich[]

  • Graue Panther - Die Interessengemeinschaft älterer Bürger(innen) gründete sich 1975 nach dem Vorbild der amerikanischen Gray-Panther-Bewegung der "Senioren-Schutz-Bund" mit Sitz in Wuppertal, der sich später den Zusatz "Graue Panther" gab. Sie setzen sich z. B. für bessere Bedingungen in Altenheimen auch mit Demonstrationen und Flugblättern ein.
  • hsm - Gewalt im Alter - Die Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter hsm mit einem sehr weiten Verständnis dafür, was unter Gewalt verstanden werden kann ("Handeln statt Misshandeln") hat eine Notruf-Nummer ([[1]]) eingerichtet.

Prävention im Berufsfeld[]

  • Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) in Köln KDAveröffentlichte 1999 in einer Aktion verschiedener Verbände (AGP) ein viel beachtetes Memorandum KDA-AGP mit 15 Anforderungen an eine menschenwürdige stationäre Altenpflege.

Weltweit, 15. Juni[]

Jeweils am 15. Juni wird seit 2007 der Tag der World Elder Abuse Awareness, also 2009 der 3. weltweite Tag gegen Vernachlässigung oder Misshandlung alter Menschen, begangen. Das Symbol des Tages ist eine Baumkrone aus der in einem Sturm Blätter herauswehen.

Bayerischer Pflegebeauftragte[]

Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer hat im Januar 2011 nach Bekanntwerden eines Falls vielfacher Misshandlungen durch eine männliche Pflegeperson in einem Augsburger Pflegeheim kurzfristig den Posten eines „bayerischen Pflegebeauftragten“ geschaffen. Er soll zur Anlaufstelle für alle Belange von pflegebedürftigen Personen, ihren Angehörigen und der Pflegekräfte werden. Außerdem soll es eine 24-Stunden-Pflegehotline geben, ohne dadurch in die Aufgaben der Heimaufsicht bzw. Staatsanwaltschaft einzugreifen.

  • Bei der Hotline „Pflege-SOS Bayern“ sind seit ihrem Start im März 2022mehr 1.080 Anfragen eingegangen, darunter 664 Beschwerden. „Die überwiegende Mehrheit der Pflegeheime in Bayern leistet gute Arbeit. Aber klar ist auch: Jeder Missstand muss möglichst schnell erkannt und behoben werden“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Sonntag in München.

Abgrenzung zu anderen Begriffen[]

Auch aus berufspolitischen Gründen (Image der Pflege) ist eine Abgrenzung des Wortes "Gewalt" zu anderen Begriffen sinnvoll. Es kommt sonst vorschnell zu einer Gleichsetzung Pflege, Krankenhaus oder Altenheim = Orte der Gewalt. Strupat weist in einer Facharbeit auf den eigentümlichen Gebrauch des Begriffs Gewalt im Zusammenhang mit Eigentumsdelikten in der Pflegesituation hin.[2]

Er weicht deutlich von strafrechtlichen Definitionen ab. Der sorgfältige Gebrauch der Worte ist in der Pflege sinnvoll bei Zusammenhängen mit: Aggression, Beschimpfung, Diebstahl, Verbale "Gewalt", dem recht unbestimmten Begriff der "Totalen Institution", gerichtlich angeordneter Fixierung, Bestimmung des Aufenthaltsortes durch den Betreuer oder der unterlassenen Hilfeleistung (StGB).

Gewalt gegen Pflegekräfte[]

Die Häufigkeit oder die Intensität von Gewalt gegen Pflegekräfte darf nicht unterschätzt werden. Gemeint sind damit alle gewalttätigen Handlungen von Patienten, Klienten oder HeimbewohnerInnen gegen die sie Pflegenden (sowohl im professionellen wie familiären Umfeld). Auch gegen diese Gewaltformen können einige Präventionsmaßnahmen helfen. Und es ist Aufgabe der jeweiligen Institution ihre MitarbeiterInnen, soweit möglich, gegen solche Übergriffe zu schützen. Verletzt oder getötet zu werden, kann nicht als übliches Risiko für Pflegende akzeptiert werden. Dies trifft in erster Linie bei Handlungen von Patienten (etc.) zu, deren gelegentliche oder ständige Aggressivität bekannt ist.

Jedoch auch von Patienten, von denen dergleichen nicht erwartet wird, kann auf Grund z. B. von Wahnerkrankungen ganz plötzlich ein hohes Gewaltpotential ausgehen. Im Rahmen der Psychiatrischen Pflege ist dies allen Pflegenden und Ärzten bekannt und führt zu Vorsichtsregeln, die dort immer einzuhalten sind. In den Altenpflegeheimen ist leider bis heute das Personal auf solche Attacken meistens nicht vorbereitet worden. Deshalb kann es damit nicht professionell umgehen.

  • Arten der Gewalt gegen Pflegekräfte

Relativ oft kommt es zu vereinzelten Schlägen oder Kratzen, wenn sich die gepflegte Person unter Verkennung der Umstände vom Personal bedroht fühlt. Bei Wahnerkrankungen kann es aber auch zu gezielten Tötungshandlungen oder Versuchen mit dieser Intention an Pflegekräften kommen.

Zu Mißhandlungen mit sexuellem Kontext kommt es gelegentlich zwischen alten Patienten und weiblichen Pflegenden im Rahmen der Körperpflege oder bei Lagerungen.

  • Präventionsmaßnahmen
    • Ganz wichtig ist die Dokumentation früherer Angriffe oder von Auslösern aggressiven Verhaltens.
    • Zum Schutz vor Gewalt dient auch die Nutzung technischer Hilfen zu Erreichbarkeit anderer Pflegenden in einer Notsituation (Piepser, Handy, Notknöpfe, ** Zugangsberechtigung zu abschließbaren Räumen).
    • Das Erlernen von körperlicher Selbstverteidigung sollte Bestandteil jeder pflegerischen Grundausbildung werden.
Beispiele[]

Zu einer extremen Tat kam es im Oktober 2017 in Bayern. Erster Bericht (Rottaler Anz./Passauer N.: Zu einer tödlichen Auseinandersetzung ist es am Freitagvormittag in einem Seniorenheim in Eggenfelden gekommen (Landkreis Rottal-Inn). Ein 51 Jahre alter Heimbewohner hat im Streit die 54 Jahre alte Heimleiterin mit einem Messer angegriffen und getötet.)  

Siehe auch[]

  • Altenpflegegesetz
  • Alterskriminalität
  • Was ist Bettlägerigkeit?
  • Cyber-Mobbing, auch als Internet-Mobbing, Cyber-Bullying sowie Cyber-Stalking bekannt
  • Euthanasie
  • Euthanasie im Nationalsozialismus 1939-45
  • Milgram-Experiment
  • Mobbing
  • Pflegeethik
  • Terri Schiavo - Ein Fall legaler Euthanasie in USA, 2005
  • Heimaufsicht nach dem Heimgesetz
  • Gewalt in der Pflege: Wie sollten Leitungen und Träger mit der Presse umgehen?
  • Was kann Gewalt in der Pflegebeziehung sein? Unter dieser Frage steht die Ideen-Sammlung einer SchülerInnengruppe, was sie alles unter Gewalt verstanden haben, bzw. was evtl. mit Gewalt zu tun haben kann. (Die Unterscheidung zwischen Beschimpfung, Aggression und Gewalt findet dort nicht statt. Der Gewaltbegriff ist nicht eindeutig, wenn man die Alltagssprache hört. Im Strafgesetzbuch liest er sich allerdings eindeutiger.)
  • Wenn die Alten zur Last werden

Literatur[]

  • Anike Bäslack: Sexuelle Gewalt in der Pflege. Eine Literaturuntersuchung zu Erfahrungen sexueller und sexualisierter Gewalt von Patientinnen/Bewohnerinnen sowie Pflegerinnen in Krankenhäusern und Seniorinnenheimen. Grin, 2007. 104 Seiten. ISBN 3638742164
  • Karl Beine: Sehen, Hören, Schweigen ... Die erste Untersuchungen der Einstellung zur aktiven Sterbehilfe bei aerztlichem und Pflegepersonal in Deutschland im Jahr 1993. 1998.
  • Karl Beine: Krankentötungen in Kliniken und Heimen – Aufdecken und Verhindern. Lambertus-Verlag, Freiburg, 2010. 397 Seiten. ISBN 3784119735
  • Ursula Biermann Der Alte stirbt doch sowieso! Herder Verlag, 2009. 198 Seiten. ISBN 978-3-45129-648-2
  • Margret Dieck Gewalt gegen ältere Menschen im familialen Kontext. Ein Thema der Forschung, der Praxis und der öffentlichen Information. In: Zeitschrift für Gerontologie ZfG 20. S. 305-313.
  • Mervyn Eastman: Gewalt gegen alte Menschen. Lambertus, Freiburg 1985 (1991 2. A.). 184 Seiten. ISBN 3784102859
  • Sabine Etzold: Morden gegen das Leiden. 29 Menschen soll ein Krankenpfleger in Sonthofen getötet haben – ein grausiger, aber nicht einzigartiger Fall. Auch die Kollegen sind unbewusst beteiligt. In: Die Zeit. 17.02.2005 Nr. 2005-08. [2]
  • Karen Hine: The use of physical restraint in critical care. In: Nurs Crit Care. 2007,Jan-Feb;12(1):6-11. (engl. Über Fixierungen in der Intensivpflege)
  • Kuratorium Deutsche Altershilfe - Pro Alter 3/2005 - Das Pflegeverbrechen gibt es nicht - Warum Tötungsdelikte in der Pflege nicht generalisiert werden können. Sowinsi C. S. 60-65
  • Birgit Panke-Kochinke: Gewalt gegen Pflegekräfte. Problematische Situationen erkennen und lösen. Frankfurt/M, Mabuse-Verlag, 2008. 103 S. ISBN 3938304812
  • K. Pillemer, D.W. Moore. Mißhandlung von Patienten in Pflegeheimen. Ergebnisse einer Überblicksuntersuchung mit Personal. In: The Gerontologist 29/1989. S. 314-320
  • Uwe Schirmer, Michael Mayer, Veronika Martin, Jörg Vaclav, Franz Gaschler, Seli Özköylü: Prävention von Aggression und Gewalt in der Pflege. Grundlagen und Praxis des Aggressionsmanagements für Psychiatrie und Gerontopsychiatrie. Schlütersche Verlagsgesellschaft, Hannover, 2006. 76 Seiten. ISBN 978-3-89993-170-9 (Ein Deeskalations-Schulungsprogramm; SOAS-R Fragebogen für das Assessment)


Die weitere Literatur unter: Literatursammlung zum Thema Gewalt in Pflegebeziehungen

aktuell[]

  • Hildegard Kaulen: Wenn aus Pflege eine Tortur wird. (Untertitel: Gewalt im Heim oder im Haus ist oft unterschwellig. Hilfsbedürftige und Pfleger quälen sich oft wechselseitig. Und mit der steigenden Zahl an Pflegefällen werden immer öfter Grenzen überschritten.) Online in: FAZ vom 31. Januar 2011 (dort werden auch drei Diskussionsbeiträge abgedruckt)

Pressemeldung von einem noch nicht gerichtlich untersuchten Vorwurf aus Augsburg:

Weblinks[]

National:[]

International:[]

  • inpeabuse - Internationaler Zusammenschluss von Fachleuten und Organisationen.
  • Auf nursing-homes-ratings.com lässt sich die klare Unterscheidung zwischen Abuse und Neglect (Misshandlung und Vernachlässigung), wie sie in USA gebräuchlich ist –leider nur auf englisch- nachlesen.
  • Misshandlungen in Hongkong (pdf. englischspr.)
  • USA, 2021: How Nursing Homes’ Worst Offenses Are Hidden From the Public. (Thousands of problems identified by inspectors were never publicly disclosed because of a secretive appeals process, a New York Times investigation found.) nytimes.com/2021/12/09 9. Dez. 2021 (bisher nur engl. Hinter Bezahlschranke.)

Andere:[]

Artikel bei Wikipedia.de


Beispiele einiger Pflegeskandale der Vergangenheit:[]

Elf der im Wikipedia-Artikel 14 aufgezählten Skandalfälle seit 1989 führten zum Tod von Patienten. Diese Anzahl schwerster Gewaltausübung erscheint möglicherweise noch als niedrig, weil Fälle mit geringerer Schädigung von der (überregionalen) Presse nicht als Skandal überregional gemeldet werden.

  • 1989: Die Verurteilung der Krankenschwester M. R. zu elf Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags in fünf Fällen, fahrlässiger Tötung und Tötung auf Verlangen in je einem Fall 1989 durch das Landgericht Wuppertal. Als ihr Prozess begann, ging die Anklage davon aus, dass die Frau, die seit Oktober 1978 Krankenschwester und später Vertreterin des Oberpflegers auf der chirurgischen Intensivstation der St.-A.-Kliniken in Wuppertal gewesen war, in zwei Jahren 17 Patienten jeweils kurz nach ihrer Verlegung auf die Intensivstation getötet habe.
  • In Wien wurde 1991 ein Prozess gegen vier Hilfspflegerinnen (in der Presse Todesengel von Lainz genannt) mit harten Urteilen wegen vielfachen Mordes beendet.
  • 1992 wird in Mosbach (Baden-Württemberg) ein Altenpfleger (Heimleiter) wegen körperlicher Misshandlung als vorsätzliche Körperverletzung in 15 Fällen und einer fahrlässigen Tötung mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Zur Anzeige kam es nicht durch Personal oder Ärzte, die Zeugen einzelner oder mehrerer Taten waren.
  • Im Juli 1993 wurde der Krankenpfleger W. L., der im Jahr 1990 in Gütersloh zehn alte, schwerkranke Patienten durch Luftinjektionen getötet hat, vom Landgericht Bielefeld wegen Totschlags zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
  • 1994 - Eine Krankenschwester hatte in einer Klinik im mittelfränkischen Treuchtlingen einer todkranken Frau ein Beruhigungsmittel gespritzt. Kurz nach der Injektion war die 85-Jährige gestorben. „Das Gericht hat keine Zweifel, dass die Angeklagte eine ähnliche Tat nicht mehr begehen wird“ laut Urteilsbegründung. Durch die Presse auch als Ansbacher „Todesspritzenprozess“ bezeichnet.
  • Ein Pfleger in einer Bundeswehrklinik in Berlin wird 1996 wegen fünffachen Totschlags an schwerst kranken Patienten angeklagt. Er gibt zunächst „eine Art Sterbehilfe“ als Motiv an. Später widerruft er sein Geständnis und wird freigesprochen.
  • Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte einen 36-jährigen Krankenpfleger zu lebenslänglichem Zuchthaus wegen Mordes in 22 Fällen, Mordversuchs in drei Fällen und unvollendeten Mordversuchs in zwei Fällen an demenzkranken Menschen im Alter von 66 bis 95 Jahren in Innerschweizer Pflegeheimen zwischen 1995 und 2001. Die Aufdeckung der Tat erfolgte, nachdem die Heimleitung eines Betagtenzentrums nach auffälliger Häufung von Todesfällen die Untersuchungsbehörden eingeschaltet hatte.
  • 1999 - ein Pflegeskandal in München[3]
  • 2001 - Ein ehemaliger Altenpfleger (O. D.) gesteht in Bremerhaven den Mord an fünf alten Frauen, um ihnen Geld zu rauben. Was sie nicht wussten: der hilfsbereit wirkende Pfleger war bereits vor längerem fristlos entlassen worden, weil er Geld unterschlagen hatte. Am 5. Juni 2001 begann die Serie von Morden. Am 14. Juni schließlich erstickte er Anneliese K., 89, und fuhr von dort direkt zur 82-jährigen Martha N. Sie verliert während des Überfalls das Bewusstsein. Er raubt ihr 3.700 Mark und flieht. Sie wird kurz darauf von ihrem Sohn gefunden und kann der Polizei erklären, wer sie beraubt hat. Der Täter wird kurz darauf festgenommen. Das Landgericht Bremen verurteilte ihn zu lebenslanger Haft unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Gutachterin sieht als Hauptgrund: „Er hat die Tötung der alten Frauen als neue Erwerbsquelle für sich erkannt.“ Denn er hatte in einer Prostituierten für sich eine Bezugsperson gefunden, die er mit immer mehr Geld beeindrucken wollte.[4]
  • 2003 - Wegen Totschlags in einem Fall sowie versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung in sechs Fällen wird eine Karlsruher Altenpflegerin zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht sieht es als erwiesen an, dass die Verurteilte über Jahre hinweg Patientinnen im Alter zwischen 81 und 94 Jahren ohne medizinische Notwendigkeit in hohen Dosen Insulin verabreicht hat.
  • Im Sommer 2003 - Pflegeskandal Lainz (Nr. 2) bei Wien[5]
  • 2004 - Das Verfahren gegen den „Krankenpfleger von Sonthofen“, Namenskürzel S. L. – 27 Jahre, begann am 6. Februar und endete am 20. November 2006 vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Kempten mit einem Urteil in 1. Instanz. Es geht darin um die größte bekannt gewordene Serientötung der BRD. Aufgrund ihrer Ermittlungen wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, zwischen dem 2. Februar 2003 und dem 10. Juli 2004 insgesamt 29 Patienten – zwölf Männer und 17 Frauen im Alter zwischen 40 und 94 Jahren – in einem Krankenhaus in Sonthofen getötet zu haben. Nur für einen Teil der Tötungen liegt ein Geständnis vor. Das Landgericht Kempten hat den sogenannten Todespfleger wegen mehrfachen Mordes und Totschlags zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah eine besondere Schwere der Schuld als erwiesen an.
  • Pflegeskandal 2004 in Schleswig-Holstein bei einem landesweit tätigen Träger, dessen Präsidium deswegen zurücktritt. „Nach den Negativ-Schlagzeilen der vergangenen Wochen sollen verschiedene Einrichtungen neue Träger erhalten.“
  • 2005 - Unter dem Verdacht, sechs Patienten getötet zu haben, ist in Bonn eine unausgebildete Pflegeassistentin verhaftet worden. Die Frau war aufgefallen, weil sie in den vergangenen Monaten während ihrer Dienstzeit in einem Pflegeheim bei Bonn in vier Fällen gemeldet hatte, die Patientin sei in ihrem Beisein eines natürlichen Todes gestorben. Das Landgericht Bonn verkündete am 22. Februar 2006 das Urteil. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil wegen vierfachen Mordes, vierfachen Totschlags und einer Tötung auf Verlangen und verhängte als Strafe lebenslängliche Haft. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt und das Berufsverbot auf Lebenszeit ausgesprochen.
  • Angriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung
  • Im Juni 2017 erging ein Strafurteil: In Leipzig wurde ein Kr.Pfleger wegen der Vergewaltigung einer Schlaganfallpatientin, 77 Jahre, in erster Instanz verurteilt. (bei tag24.de/nachrichten/leipzig)

Hilfe[]

Beschwerdetelefon Pflege Hamburg[]

Telefon: [28 05 38 22|040 28 05 38 22]

Erreichbarkeit: Mo, Di und Fr von 9-12 Uhr, Do von 14-17 Uhr

E-Mail: beschwerdetelefon-pflege@hamburg-mitte.hamburg.de

Internet: http://www.beschwerdetelefon-pflege.de/

Handeln statt Misshandeln (HsM) Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter e.V.[]

Telefon: [69 68 68|0228 69 68 68]

Erreichbarkeit: Mo - Fr von 10-12 Uhr

E-Mail: info@hsm-bonn.de

Internet: http://www.hsm-bonn.de/

Handeln statt Misshandeln (HsM) Frankfurter Initiative gegen Gewalt im Alter e.V.[]

Telefon: [67 86 57 62|069 67 86 57 62]

Erreichbarkeit: Mo - Fr von 10-12 Uhr

E-Mail: hsm-frankfurt@t-online.de

Internet: http://www.hsm-frankfurt.de/base/index.php

Handeln statt Misshandeln (HsM) Siegener Initiative gegen Gewalt im Alter e.V.[]

Telefon: [66 09 78 7|0271 66 09 78 7]

Erreichbarkeit: Mo und Do von 9-12 Uhr

E-Mail: hsm-siegen@arcor.de

Internet: http://www.hsm-siegen.de/

Help-Line für pflegende Angehörige und ältere Menschen Bremen[]

Telefon: [79 48 49 8|0421 79 48 49 8]

Erreichbarkeit: Mo - Fr von 14-17 Uhr

E-Mail: helpline@sozialag.de

Internet: http://www.helpline-bremen.de/

Krisentelefon Böblingen[]

Telefon: [66 33 000|07031 66 33 000]

Erreichbarkeit: Mo - Fr von 16-18 Uhr

E-Mail: info@krisentelefon-bb.de

Internet: http://krisentelefon-bb.de/

Meldestellen Gewalt in der Pflege (Erfurt)[]

Telefon: [67 13 12 5|0361 67 13 12 5]

Erreichbarkeit: Mi von 9 - 12 Uhr

E-Mail: christiane.tepke@gewaltinderpflege.de

Internet: http://www.gewaltinderpflege.de/114/

Meldestellen Gewalt in der Pflege (Magdeburg)[]

Telefon: [99 00 70 00|0391 99 00 70 00]

Erreichbarkeit: Mi von 9 - 12 Uhr

E-Mail: christa.heinrich@gewaltinderpflege.de

Internet: http://www.gewaltinderpflege.de/113/

Not-Telefon Kreis Paderborn[]

Telefon: [30 89 00|05251 30 89 00]

Erreichbarkeit: Mo - Fr von 8:30 -12 Uhr, Do von 14-18 Uhr

E-Mail: hilfenetz@kreis-paderborn.de

Internet: http://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/aemter/50/50-1-Hilfenetz-im-Pflegealltag/Hilfenetz.php

Pflege in Not Berlin[]

Telefon: [69 59 89 89|030 69 59 89 89]

Erreichbarkeit: Mo, Mi und Fr von 10-12 Uhr

E-Mail: pflege-in-not@diakonie-stadtmitte.de

Internet: http://www.pflege-in-not-berlin.de/

Pflege in Not Brandenburg (PiN)[]

Telefon: [26 55 56 6|0180 26 55 56 6] *

Achtung: * Hier können zusätzliche Gebühren anfallen.

Erreichbarkeit: Mo von 9-12 Uhr, Mi von 14-18 Uhr, Fr von 9-12 Uhr

E-Mail: pin@dwpotsdam.de

Internet: http://www.pflegeinnot.de

Pflege-Infotelefon IPP Sachsen e.V.[]

Telefon: [67 88 16|035325 67 88 16]

Erreichbarkeit: Mo - Fr von 8-20 Uhr

E-Mail: info@ippsachsen.de

Internet: http://ippsachsen.de/

Pflege-Notruftelefon des Sozialverbandes Niedersachsen e.V.[]

Telefon: [2000 872|0180 2000 872] *

Achtung: * Hier können zusätzliche Gebühren anfallen.

Erreichbarkeit: Mo - Fr von 9-13 Uhr

PflegeNotTelefon Schleswig-Holstein[]

Telefon: [49 48 47|01802 49 48 47] *

Achtung: * Hier können zusätzliche Gebühren anfallen.

Erreichbarkeit: täglich 24h erreichbar

E-Mail: post@pflege-not-telefon.de

Internet: http://www.pflege-nottelefon.de/

Spezialangebote[]

Alzheimer Angehörigen-Initiative e.V.[]

Telefon: [47 37 89 95|030 47 37 89 95]

Erreichbarkeit: Mo - Do von 10-15 Uhr

E-Mail: AAI@AlzheimerForum.de

Internet: http://www.alzheimer-organisation.de/

Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz[]

Telefon: [25 93 79 514|030 25 93 79 514]

Erreichbarkeit: Mo - Do von 9-18 Uhr, Fr von 9-15 Uhr

E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de

Internet: http://www.deutsche-alzheimer.de/

Psychologische Online-Beratung für pflegende Angehörige: pflegen-und-leben.de[]

Telefon: - - 

Erreichbarkeit: immer online

Internet: http://www.pflegen-und-leben.de/index.php/onlineberatung/onlineberatung


- Keine Aussage zur Qualität der Beratung -[]

Die örtliche Heimaufsicht ist bei Pflegeheimen immer zuständig ![]

Vorbeugung[]

Gesellschaftlich[]

  • Graue Panther - Die Interessengemeinschaft älterer Bürger(innen) gründete sich 1975 nach dem Vorbild der amerikanischen Gray-Panther-Bewegung der "Senioren-Schutz-Bund" mit Sitz in Wuppertal, der sich später den Zusatz "Graue Panther" gab. Sie setzen sich z. B. für bessere Bedingungen in Altenheimen auch mit Demonstrationen und Flugblättern ein.
  • hsm - Gewalt im Alter - Die Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter hsm mit einem sehr weiten Verständnis dafür, was unter Gewalt verstanden werden kann ("Handeln statt Misshandeln") hat eine Notruf-Nummer ([28-69 68 68|02 28-69 68 68]) eingerichtet.

Prävention im Berufsfeld[]

  • Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) in Köln KDAveröffentlichte 1999 in einer Aktion verschiedener Verbände (AGP) ein viel beachtetes Memorandum KDA-AGP mit 15 Anforderungen an eine menschenwürdige stationäre Altenpflege.

Weltweit, 15. Juni[]

Jeweils am 15. Juni wird seit 2007 der Tag der World Elder Abuse Awareness, also 2014 der 8. weltweite Tag gegen Vernachlässigung oder Misshandlung alter Menschen, begangen.

Das Symbol des Tages ist eine Baumkrone aus der in einem Sturm Blätter herauswehen.

Bayerischer Pflegebeauftragte[]

Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer hat im Januar 2011 nach Bekanntwerden eines Falls vielfacher Misshandlungen durch eine männliche Pflegeperson in einem Augsburger Pflegeheim kurzfristig den Posten eines „bayerischen Pflegebeauftragten“ geschaffen. Er soll zur Anlaufstelle für alle Belange von pflegebedürftigen Personen, ihren Angehörigen und der Pflegekräfte werden. Außerdem soll es eine 24-Stunden-Pflegehotline geben, ohne dadurch in die Aufgaben der Heimaufsicht bzw. Staatsanwaltschaft einzugreifen.

Unterschied zu strukturellen Defiziten in vielen Altenheimen[]

Es gibt strukturelle Defizite im Gesundheitswesen. Als Hauptursache dafür wird im Pflegebereich am häufigsten ein chronischer Personalmangel genannt: Während es in früheren Jahren zu wenige ausgebildete Pflegekräfte in Deutschland gab („Pflegenotstand“), so werden heute meist zu geringe Personalzuweisungen („Personalschlüssel“) als Folge einer unzureichenden allgemeinen Finanzierung des Gesundheitswesens für Mängel in der Pflege verantwortlich gemacht.[6] In diesen Bereich gehört auch die Diskussion um das Schlagwort Sozialabbau.

Gelegentlich greift die Heimaufsicht bei bereits bekannten Mängeln aber zu spät ein.[7]

Darüber hinaus dürfen laut Heimgesetz in Pflegeheimen bis zur Hälfte der MitarbeiterInnen fachlich unausgebildete Pflegepersonen (Hilfskräfte) sein (das sind Landesgesetze). Dies und die häufig geltend gemachte ungenügende fachliche Anleitung dieser PflegehelferInnen durch zu wenig ausgebildetes Personal führt fast zwangsläufig zu einer Verringerung der Qualität in der Pflege.

Siehe auch zu hause bei den Menschen[]

  • Gewalt von pflegenden Angehörigen gegen alte Menschen
  • Etwa jeder Zweite kennt Gewalt in der privaten häuslichen Pflege. Drohen, einschüchtern, manchmal sogar schlagen: In der Versorgung von Pflegebedürftigen zu Hause kommen Drohungen bis hin zur Gewalt häufiger vor, als viele glauben - von beiden Seiten. Eeine aktuelle Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP). Demnach waren 45 Prozent der rund 1000 befragten Pflegenden bereits mit Anschreien, Beleidigen oder Einschüchtern konfrontiert. Elf Prozent erlebten sogar direkte körperliche Übergriffe wie grobes Anfassen, Kratzen, Kneifen oder Schlagen.
  • Spiegelbericht aus den privaten Wohnungen.

Weblinks[]

  •  NDR-tv-Sendung “Kostenfalle Pflege” In der Sendereihe ’45 Minuten’ vom 7.4.20104 – dort weiter zum Themenspecial, Kurzvideos
  • 25 Jahre nach Lainz* - 1989: Lazar Backovic: Österreichs größter Pflegeskandal. In: spiegel.de/einestages vom 12. April 2014
    • Das Krankenhaus heißt seit 2000 nun Krankenhaus Hietzing.
    • Fotostrecke: Die "Todesengel von Lainz"
    • Die Hilfspflegerin Waltraud Wagner arbeitete ab 1982 auf der Station. 1983 begann sie damit, Patienten zu töten - erst allein und im Abstand von mehreren Monaten, später wies sie auch drei Kolleginnen in ihre Mordtechniken ein. Frau Wagner wurde wegen 15facher Morde und 17 Mordversuchen zu lebenslanger Haft verurteilt.
    • Irene Leidolf war eine enge Freundin Wagners. Leidolf erhielt wegen fünf Morden und zwei Mordversuchen eine lebenslange Freiheitsstrafe. Leidolf und Wagner wurden 2008 aus dem Gefängnis entlassen und leben - unter einer neuen Identität - an unbekannten Orten.
    • Stefanija Meyer arbeitete nach einem Kurs zur Stationsgehilfin seit 1973 in dem Krankenhaus. Sie wurde wegen sieben Mordversuchen und einer fahrlässigen Tötung zu 20 Jahren Haft verurteilt.
  •  Jana Hauschild: Zwangsmaßnahmen: Gurte und Gitter gehören oft zum Klinikalltag.


Hinweis[]

vorbei, verschwunden … In der sich nur noch Pflegewiki nennenden geschlossenen Artikelsammlung aus Witten können die ursprünglichen Autorinnen keine Aktualisierungen des Artikels von 2008 vornehmen (vgl. Diskussiuon und Versionsgeschichte dort)! 

Medien[]

Filme[]

  • Thomas Reutter, Gottlob Schober: Der Pflegenotstand. auf: SWR. (Die Autoren sind den Anrufen des Bonner Notruftelefons nachgegangen. Erstsendung 24. Januar 2005)
  • Manfred Uhlig: Tote haben keine Lobby.[8] Zweiteiliger Film 2. Die Altenpflegerin. D, WDR, 45 Min. (Erstsendung 11. Januar 2006)
  • Norbert Siegmund: Schwester Tod - Mord auf der Intensivstation. 29 Min, D - RBB Erstausstrahlung 4. Juli 2007 21.45 - 22.15 Uhr. (Das Gerichtsverfahren gegen Krankenschwester der Charité 2007. Dokumentation und Feature, basierend im Wesentlichen auf Äußerungen von K. H. Beine.)

Literatur[]

Prävention
  • Katharina Brandl: Möglichkeiten zur Gewaltprävention in der Altenpflege. Eine Herausforderung für die Ausbildung. Bonner Schriftenreihe "Gewalt im Alter", Band 12. Mabuse-Verlag, 2005, ISBN 3-938304-27-8.
  • Dieter Deiseroth: Nestbeschmutzung oder unverzichtbare Information: Welchen Nutzen bringt das Whistleblowing von Beschäftigten? In: ProAlter. 3/2006, Vorlage:ISSN, S. 16–23 (Whistleblowing, engl., entspricht etwa dem dt. Wort Verpfeifen, hat aber eine positive Konnotation i.S. von rechtzeitig alarmieren. Die dt. Sektion der Juristenvereinigung IALANA würdigt herausragend couragierte Persönlichkeiten mit dem Whistleblower-Preis. Printausgabe oder online)
  • Günther Roth, Garms-Homolová: Vorkommen, Ursachen und Vermeidung von Pflegemängeln. (Gutachten im Auftrag der Enquete-Kommission "Situation u. Zukunft der Pflege in NRW"), Berlin/ Göttingen 2004, (Dazu eine Kurzpräsentation, PDF)
Aggressionen, Macht und and. Emotionen als Konfliktstoff
  • Theo Kienzle, Barbara Paul-Ettlinger: Aggressionen in der Pflege. Umgangsstrategien für Pflegebedürftige und Pflegepersonal. Kohlhammer, Stuttgart 2000. Reihe Pflege kompakt, ISBN 3-17-015997-6.
  • Claudio Kürten, Klaus Dörner (Hrsg.): Erfolgreich behandeln - armselig sterben. Macht und Ohnmacht im Krankenhaus und Heim. 3. Auflage. Verlag Die Brücke, Neumünster 1999, ISBN 3-926200-71-5.
  • Cordula Schneider: Gewalt in Pflegeeinrichtungen. Erfahrungen von Pflegenden. Schlütersche, 2005, ISBN 3-89993-149-1
Die Pflege alter Menschen in Institutionen als Problemsituation
  • Dieter Deiseroth: Bestandsaufnahme: Wo liegen gravierende Missstände im stationären Pflegebereich? In: ProAlter. 3/2006, S. 23–28.
  • Klaus Dörner: Tödliches Mitleid. Zur sozialen Frage der Unerträglichkeit des Lebens. 4. Auflage. Paranus Verlag, 2002, ISBN 3-926200-86-3.
  • Mervyn Eastman (1984): Old Age Abuse. Age Concern England, Mitcham Surrey 1984, ISBN 0-86242-030-X.
    • deutsch: Gewalt gegen alte Menschen. Lambertus-Verlag, Freiburg 1985, ISBN 3-7841-0285-9.
  • Claus Fussek, Sven Loerzer: Alt und abgeschoben. Der Pflegenotstand und die Würde des Menschen. 2. Auflage. Herder, Freiburg 2005, ISBN 3-451-28411-1 (Rezension Sven Lind vom 20. Dezember 2005 in socialnet)
  • Claus Fussek, Gottlob Schober: Im Netz der Pflegemafia. Wie mit menschenunwürdiger Pflege Geschäfte gemacht werden. C. Bertelsmann, 2008, ISBN 978-3-570-01009-9.
Patiententötungen durch Pflegepersonal
  • Karl H. Beine (1998): "Sehen, Hören, Schweigen ... "]](Die erste Untersuchungen der Einstellung zur aktiven Sterbehilfe bei ärztlichem und Pflegepersonal in Deutschland im Jahr 1993. Ausführliche Rezension
  • Blesch, Werner; Kaiser, Konrad u. a. (1993): "Uns wollen sie auf die Seite schaffen. Deportation und Ermordung von 262 behinderten Menschen der Johannesanstalten Mosbach und Schwarzach in den Jahren 1940 und 1944" (aus d. Reihe Mosbach im Dritten Reich, 2. Heft, Mosbach, 1993. Broschüre zu beziehen bei der Stadtverwaltung Mosbach, Rathaus, 74821 Mosbach.
  • Verdacht auf Mordversuch im Kreißsaal: Münchner Polizei verhaftet Hebamme. Spiegel vom 24.07.2014

Angriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung

Zu einzelnen Zitaten[]

  1. Julia Jüttner: Der Fall des "Oma-Mörders" – "Jungchen, nimm das Geld und geh!" In: spiegel.de vom 15. Dezember 2008
  2. Jürgen Strupat: Eigentumsdelikte in der ambulanten Pflege Facharbeit 2007.
  3. Neuester Pflegeskandal in München zeigt: Die Situation der Senioren zu verbessern bleibt eine politische Daueraufgabe! Presseerklärung der Fraktion der csu-muenchen.de vom 4. März 1999. Original im Archiv
  4. Julia Jüttner: Der Fall Des "Oma-Mörders"– "Jungchen, nimm das Geld und geh!" In: spiegel.de vom 15. Dezember 2008
  5. Die Grünen Wien über den Pflegeskandal
  6. Die Internationale Krankenhaus-Leistungsstudie ist Teil einer Zusammenarbeit zwischen den USA, Schottland, Kanada, England und Deutschland: Hunderte Patienten starben - weil Krankenschwestern fehlten. In: Spiegel Online vom 24. Oktober 2006 (Todesrate in Krankenhäusern mit zu wenig Pflegekräften um 26 Prozent erhöht; Original: International Journal of Nursing, 2006)
  7. Empörung über Mängel in Magdeburger Pflegeheim - Landtag kritisiert die Stadt Nach der angeordneten Schließung eines Magdeburger Altenpflegeheimes wegen schwerer Pflegemängel weist der Sozialausschuss des Parlaments darauf hin, dass die Magdeburger Stadtverwaltung für die skandalösen Zustände in dem Heim die Verantwortung trage. Nach: Naumburger Tageblatt vom 13. Februar 2008
  8. Sabine Rückert: Tote haben keine Lobby. Die Dunkelziffer der vertuschten Morde. Hoffmann und Campe Verlag, Hamburg 2000, ISBN 3-455-11287-0. Diente als Vorlage für Uhligs Film

Siehe auch[]

  • Lambrecht zwei Morde aus 2016, verurteilt 2018
  • 2014, 2016: Delmenhorst-Morde
  • Fixieren, Festbinden, auch durch Beruhigungsmittel in der Pflege
  • Häusliche Gewalt, Gerontologie
  • Gewaltprävention - Deeskalation
  • Patientenrechte, Patientenverfügung, Pflegefall, PEG-Sonde, Pflegeombudsmann in Wien bzw. Wiener Patientenanwalt
  • Ethisch akzeptierte Sterbebegleitung im Gegensatz zur umstrittenen Sterbehilfe (Lebensverkürzung)
  • Im so genannten HIV-Prozess in Libyen waren fünf bulgarische Krankenschwestern und ein palästinensische Arzt seit 2000 angeklagt, 426 Kinder in Banghazi vorsätzlich mit HIV infiziert zu haben. Nach Todesstrafen wurden sie 2007 zu lebenslänglicher Haft begnadigt und an Bulgarien zur Haftverbüssung ausgeliefert. Dort wurden sie vollkommen begnadigt und freigelassen.
  • Im englisch- bzw. französischsprachigen Raum sind die einschlägigen Begriffe oft mit der Gruppe der hochaltrigen Personen verbunden: Elder abuse, Maltraitance des personnes âgées (Interwikis in der linken Spalte vom Wikipedia-Artikel).
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